Saturday, January 12, 2013

Patentiert: Fibromyalgie



Ich erinnere mich noch ziemlich genau an den Juli 1999, denn da habe ich beim Patentamt in München angerufen, wie es denn anginge, dass der Begriff „Fibromyalgie“ als Wortmarke geschützt werde. Dann könnte man doch auch „Herzinfarkt“ oder „Lungenentzündung“ schützen lassen. Der Gesprächspartner war sichtlich genervt und berichtete mir, dass bereits ein Einspruchverfahren liefe.

Was war geschehen? Einige damalig Verantwortliche der Deutschen Fibromyalgie-Vereinigung (DFV) e.V. hatten die Wortmarke „Fibromyalgie“ schützen lassen. Anmeldetag war der 10.09.1998, am 14.06.1999 wurde die Wortmarke ins Register eingetragen und am 15.07.1999 veröffentlicht. Damit wollte man sich die Kontrolle über „Medizinische Fort- und Ausbildung von Fachkräften und Laien; Durchführung rehabilitativer und sportlicher Aktivitäten; Beratung und Aufklärung über die Fibromyalgie; Erstellen von Informationen jeglicher Art für Laien und für Fachkräfte, jeweils zum Thema Fibromyalgie; Gesundheitsförderung; Aufbau und Bildung weiterer Organisationen zur Fibromyalgie-Unterstützung; medizinische Forschung“ sichern. Eigentlich genial, denn da hätte niemand mehr ohne Rücksprache den Begriff verwenden dürfen. Es hätte sich eine Art Zensurbehörde für Fibromyalgie aufgebaut. Und das hängt der Vereinigung leider immer noch an. Wert wird auf überholte somatische Befunde gelegt. Aber das ist wiederum eine andere Geschichte. Das Patentamt hat den Eintrag schließlich wieder gelöscht.
Noch ein paar Nachträge am 16.01.2013:
Am 29. Juli 1999 wurden Briefe verschickt:

"Sehr geehrte(r) ...
ich setze Sie heute darüber in Kenntnis, daß für uns das Wort FIBROMYALGIE zunächst bis zum Jahr 2008 geschützt ist; eine Verlängerung bis zum Jahr 2018 ist bereits beantragt. Das gleiche gilt für unser Logo.
Wir fordern Sie auf, ab sofort in Ihren Briefen und anderen Veröffentlichungen dieses Wort und unser Logo nicht mehr zu verwenden.
Sollten Sie ab dem 1. August 1999 gegen unseren Wortschutz verstoßen, müssen wir gegen Sie rechtliche Maßnahmen einleiten. Bei Zuwiderhandlung nach diesem Termin sind die Gebühren pro Fall und Abmahnung mit Kosten für Sie in Höhe von ca. DM 1.200,-- belegt.
Ab sofort dürfen nur noch Selbsthilfegruppen, die innerhalb der DFV e.V. organisiert sind, den Namen FIBROMYALGIE tragen.
In der Hoffnung, keine vergebliche Aufforderung an Sie gerichtet zu haben, verbleibe ich ...."
Aus dem Internet hatte ich mir damals folgenden Text kopiert, den ich hier zitieren möchte:
"Hinzu kommt, daß sich die Verbietungsrechte aus der Marke nicht auf eine Verwendung des Namens eines Dritten und - dies ist hervorzuheben - insbesondere auch nicht auf die Verwendung eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Wortes oder Bildes als beschreibende Angabe oder als Name erstrecken, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt (§ 23 MarkenG)."
Am 09.05.2000 wurde die Marke gelöscht.

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